
Öffnungszeiten
Mo. / Mi. / Do.
16.00 - 18.00 Uhr
Fahrschule „Guter Start“
An der Aue 3
02681 Wilthen
E-Mail:
fsd.barth@t-online.de
Ausbildungsbeginn sofort!
Nachschulung & Punkteabbau!
Berufskraftfahrerweiterbildung
Informationen für Spediteure und Berufskraftfahrer
EU-Berufskraftfahrer
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Dieses Gesetz wurde am 14.08.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt, damit werden die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland geregelt.
Dieses Gesetz gilt nicht für Fahrer:
- dessen Kfz nicht mehr als 45km/h fahrt
- BW, ZV, KS, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Rettungsdienst,
- technische Entwickler, Reparatur, Wartung, Probefahrten
- zur Beförderung von Material und Ausrüstung zur Ausübung des Berufes benötigen
Weiterbildung
- Führerscheinklasse D ab 10.09.2008
- Führerscheinklasse C ab 10.09.2009
- Abschluss der ersten Weiterbildung muss erfolgen
- Führerscheinklasse D 10.09.2013
- Führerscheinklasse C 10.09.2014

Umfang der Weiterbildung
Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden und kann in mindestens 7 Stunden unterteilt werden.
Sie muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
Die Weiterbildung wird beim tauschen des Führerscheines mit der Kennziffer 95 vermerkt.
Termine zur Weiterbildung Berufskraftfahrer:
Wochenkurs vom 07.04.2025 bis 11.04.2025 findet nicht statt, mangels Teilnehmer
maximal 10 Teilnehmer
ab 5 Teilnehmer
Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer umfasst folgende Themeninhalte
Modul 1: Medien und Methoden für Ihre Kraftfahrer durch ECO Training
Modul 2: Europäische Sozialvorschriften und Ladungssicherung
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Modul 3: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Modul 4: Güterkraftverkehrsgesetz und Macht und Image der Kraftfahrer als Vertreter der Firma
Modul 5: Internationaler Kraftverkehr und der Digitale Tachograf und seine Auswertung

Die Module müssen nicht der Reihenfolge nach abgearbeitet werden, es macht jedoch Sinn den sonst verliert man den Überblick. Wichtig bei der Weiterbildung ist, dass in 5 Jahren 35 Stunden durchgeführt werden. Die 35 Stunden können beliebig im 7 Stunden Rhythmus auf die 5 Jahre verteilt werden. Die Kraftfahrer müssen also nicht jedes Jahr eine Weiterbildung absolvieren.
Ausbildung zum Fahrer von Flurförderfahrzeugen (Gabelstapler)
Bemerkung: Jeder Betrieb, der Flurförderfahrzeuge betreibt muss über Fahrer verfügen, die mit diesem Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu. (BG-Grundsätze)
Auszug zu der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer:
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theoretischer Teil: - Sicherheitsbestimmungen ( z.B. Unfallver-
hütungsvorschriften, Betriebsanweisungen),
Gerätetechnik (z.B. Standsicherheit,
Antriebsarten)
Gesundheitsförderung
praktischer Teil: - Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und
Stapeln von Lasten
- Nutzung von üblichen Anbaugeräten
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Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Ausbildungsdauer: Die Allgemeine Ausbildung sollte sich über 3 bis 5 Tage
bzw. 20 bis 30 Lehreinheiten erstrecken.
Theorie etwa 10-15 Lehreinheiten
eine Lehreinheit sind 45 min
Ausbildung zum Kranführer (Ladekran)



Inhalt der Ausbildung nach BGV D 6
Theorie: - Unfallverhütungsvorschriften
- Informationen für Kranführer
- sichere Betrieb von LKW - Ladekran
- Betrieb von Lastaufnahmemitteln
- Anschläger
- Hydraulik und Schlauchleitungen
- arbeitsmedizinische Vorsorge
- Prüfung von Kranen
Praxis: - Sicherheitskontrolle, Wartung am Kran
- Kontrolle der Anschlagmittel
- Auf und Abbau des Krans
- Anschlagen von Lasten
- Bewegung mit Lasten
Prüfung in Theorie und Praxis
Dauer der Ausbildung: - für die Dauer der theoretischen zur praktischen
Ausbildung hat sich das Verhältnis 3 zu 5 bewährt.
bild2]