Öffnungszeiten Mo. / Mi. / Do.
16.00 - 18.00 Uhr


Fahrschule „Guter Start“
An der Aue 3
02681 Wilthen

E-Mail:
fsd.barth@t-online.de

Ausbildungsbeginn sofort!

Nachschulung & Punkteabbau!

Berufskraftfahrerweiterbildung

Informationen für Spediteure und Berufskraftfahrer


EU-Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Dieses Gesetz wurde am 14.08.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt, damit werden die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland geregelt.
Dieses Gesetz gilt nicht für Fahrer:

  • dessen Kfz nicht mehr als 45km/h fahrt
  • BW, ZV, KS, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Rettungsdienst,
  • technische Entwickler, Reparatur, Wartung, Probefahrten
  • zur Beförderung von Material und Ausrüstung zur Ausübung des Berufes benötigen

Weiterbildung


  • Führerscheinklasse D ab 10.09.2008
  • Führerscheinklasse C ab 10.09.2009
  • Abschluss der ersten Weiterbildung muss erfolgen
  • Führerscheinklasse D 10.09.2013
  • Führerscheinklasse C 10.09.2014
Renault Magnum zur Ausbildung für C, CE & Kranausbildung

Umfang der Weiterbildung


Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden und kann in mindestens 7 Stunden unterteilt werden.
Sie muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
Die Weiterbildung wird beim tauschen des Führerscheines mit der Kennziffer 95 vermerkt.

Termine zur Weiterbildung Berufskraftfahrer:


am Montag:   20.01.2025
am Montag:   10.02.2025
am Montag:   10.03.2025

Wochenkurs vom 06.01.2025 bis 10.01.2025
maximal 10 Teilnehmer
5 Teilnehmer schon angemeldet


Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer umfasst folgende Themeninhalte


Modul 1: Medien und Methoden für Ihre Kraftfahrer durch ECO Training

Modul 2: Europäische Sozialvorschriften und Ladungssicherung
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Modul 3: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Modul 4: Güterkraftverkehrsgesetz und Macht und Image der Kraftfahrer als Vertreter der Firma

Modul 5: Internationaler Kraftverkehr und der Digitale Tachograf und seine Auswertung
Schulungskoffer Digitalertacho
Nutzung in der BKF Aus- und Weiterbildung
Die Module müssen nicht der Reihenfolge nach abgearbeitet werden, es macht jedoch Sinn den sonst verliert man den Überblick. Wichtig bei der Weiterbildung ist, dass in 5 Jahren 35 Stunden durchgeführt werden. Die 35 Stunden können beliebig im 7 Stunden Rhythmus auf die 5 Jahre verteilt werden. Die Kraftfahrer müssen also nicht jedes Jahr eine Weiterbildung absolvieren.

Eine weitere Schulung für Spediteure, Fuhrparkleiter, Führungskräfte im Personen-/Güterkraftverkehr, und Kraftfahrer ist die Schulung zum Umgang mit dem EG-Kontrollgerät. Der zeitliche Umfang beläuft sich auf 4 Stunden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten www.tachoschule.de


Ausbildung zum Fahrer von Flurförderfahrzeugen (Gabelstapler)

Bemerkung: Jeder Betrieb, der Flurförderfahrzeuge betreibt muss über Fahrer verfügen, die mit diesem Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu. (BG-Grundsätze)

Auszug zu der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer:
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theoretischer Teil: - Sicherheitsbestimmungen ( z.B. Unfallver-
                      hütungsvorschriften, Betriebsanweisungen),
                      Gerätetechnik (z.B. Standsicherheit,
                      Antriebsarten)
                      Gesundheitsförderung

praktischer Teil: - Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und
                   Stapeln von Lasten
                  - Nutzung von üblichen Anbaugeräten
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Abschlussprüfung in Theorie und Praxis

Ausbildungsdauer: Die Allgemeine Ausbildung sollte sich über 3 bis 5 Tage
                  bzw. 20 bis 30 Lehreinheiten erstrecken.
                  Theorie etwa 10-15 Lehreinheiten
                  eine Lehreinheit sind 45 min

Ausbildung zum Kranführer (Ladekran)Ladekran bei der Ausbildung
Renault Magnum mit Krannach der Gabelstaplerausbildung hängt der Stapler am Kran

Inhalt der Ausbildung nach BGV D 6

Theorie: - Unfallverhütungsvorschriften
         - Informationen für Kranführer
         - sichere Betrieb von LKW - Ladekran
         - Betrieb von Lastaufnahmemitteln
         - Anschläger
         - Hydraulik und Schlauchleitungen
         - arbeitsmedizinische Vorsorge
         - Prüfung von Kranen

Praxis: - Sicherheitskontrolle, Wartung am Kran
       - Kontrolle der Anschlagmittel
       - Auf und Abbau des Krans
       - Anschlagen von Lasten
       - Bewegung mit Lasten

Prüfung in Theorie und Praxis

Dauer der Ausbildung: - für die Dauer der theoretischen zur praktischen
                        Ausbildung hat sich das Verhältnis 3 zu 5 bewährt.

         
bild2]